Nach Grundlagen der Richtlinien für den E-Check prüfen wir den Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel im Hinblick auf
Ebenfalls prüfen wir die ortsveränderlichen Geräte nach BGV A3 in Verbindung mit DIN VBE 0100-718.
Wussten Sie eigentlich, dass Sie als Eigentümer im Schadensfall den einwandfreien Zustand der Elektroanlage gegenüber der Versicherung nachweisen müssen? Oder dass in Hotellerie und Gastronomie eine regelmäßige Überprüfung der Elektroanlagen und -geräte gesetzlich vorgeschrieben ist? Ebenfalls nicht jedem ist bewusst, dass der Eigentümer einer Immobilie für ausreichend Rauchmelder verantwortlich ist. Für Neubauten gilt dies seit April 2013, bestehender Wohnraum muss bis Ende 2016 nachgerüstet werden.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie und informieren Sie gerne zum Thema E-Check.